Wie vielleicht einige schon mitbekommen haben, sind seit 25.April alle Corona-Einschränkungen an der TU Graz aufgehoben worden.
Das bedeutet für die Klangwerkstatt:
- keine 2,5G-Regel
- kein Contact-Tracing
- keine Belegungseinschränkung
- kein Mindestabstand
- keine FFP2-Maskenpflicht
- Einschulungen ohne Einschränkungen
- Hygieneregeln sind nur mehr Empfehlung
Wir freuen uns sehr mit euch endlich wieder in den Normalbetrieb zu starten!